Werbungskosten – Berufsgruppenpauschale Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung

Du bist neben deinem Job noch politisch lokal aktiv – super und dann kannst du für die Einkünfte daraus bis zu 2.628€ von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn du es mit deinem RelaxTax Steuerausgleich richtig beantragst.



In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:


§ 1.

Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:

10. Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung

15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2 628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen.

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