RelaxTax > Ratgeber > Werbungskosten – Berufsgruppenpauschale Journalisten
Du bist Dienstnehmer und arbeitest bei kleinen oder großen Medien als Journalist:in – dann kannst du bis zu 3.942€ von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn du es mit deinem RelaxTax Steuerausgleich richtig beantragst!
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:
7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3 942 Euro jährlich.
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