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Werbungskosten – Berufsgruppenpauschale Expatriates Expats
Du bist Expat und erfüllst die Voraussetzung:
Deine Firma aus dem Ausland schickt dich zu einer Tochtergesellschaft in Österreich zum Arbeiten für maximal 5 Jahre
Du hast die letzten 10 Jahre nicht in Österreich gelebt oder gearbeitet
Du hast weiterhin deinen Wohnsitz im Ausland
Du zahlst in Österreich Steuern, weil du hier angestellt bist
Dann kannst du jedes Jahr bis zu 10.000€ von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn du es mit deinem RelaxTax Steuerausgleich auch beantragst!
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
§ 1.
Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:
11. Expatriates
20% der Bemessungsgrundlage, höchstens 10 000 Euro jährlich.
Expatriates sind Arbeitnehmer,
a) die im Auftrag eines ausländischen Arbeitgebers in Österreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem österreichischen Arbeitgeber (Konzerngesellschaft oder inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988) für höchstens fünf Jahre beschäftigt werden,
b) die während der letzten zehn Jahre keinen Wohnsitz im Inland hatten, die ihren bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten und für deren Einkünfte Österreich das Besteuerungsrecht zukommt.
Das musst du wissenAlles was du wissen musst um RelaxTax wie ein Experte zu nutzen
Was kann man den alles von der Steuer absetzen?
Was, wenn ich noch nie einen Steuerausgleich gemacht habe?
Was ist ein Steuerausgleich?
Muss ich einen Steuerausgleich machen wenn ich angestellt bin?
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In unseren FAQ haben wir die häufig gestellten Fragen und unsere Antworten gesammelt.




