Werbungskosten – Berufsgruppenpauschale Bühnenangehörige, Bühnenschauspieler, Filmschauspieler

Du bist Dienstnehmer und Bühnen- oder Filmschauspieler – dann kannst du bis zu 2.628€ von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn du es mit deinem RelaxTax Steuerausgleich richtig beantragst!



In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:


§ 1.

Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:

2. Bühnenangehörige, die § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2010, unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler

5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2 628 Euro jährlich.

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