RelaxTax > Ratgeber > Werbungskosten – Berufsgruppenpauschale Bühnenangehörige, Bühnenschauspieler, Filmschauspieler
Werbungskosten – Berufsgruppenpauschale Bühnenangehörige, Bühnenschauspieler, Filmschauspieler
Du bist Dienstnehmer und Bühnen- oder Filmschauspieler – dann kannst du bis zu 2.628€ von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn du es mit deinem RelaxTax Steuerausgleich richtig beantragst!
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
§ 1.
Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:
2. Bühnenangehörige, die § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2010, unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler
5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2 628 Euro jährlich.
Things you should know aboutEverything you need to know so you can use RelaxTax like a Pro
Was kann man den alles von der Steuer absetzen?
Was, wenn ich noch nie einen Steuerausgleich gemacht habe?
Was ist ein Steuerausgleich?
Muss ich einen Steuerausgleich machen wenn ich angestellt bin?
4 out of 7
Your question not yet included?
We have collected the most frequently asked questions and our answers in our FAQ




