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Negativsteuer
Wenn du wenig verdienst, weil du z.B. Lehrling bist oder Teilzeit arbeitest und keine Lohnsteuer bezahlst, bekommst Du vom Finanzamt noch einen Teil der bezahlten Sozialversicherung zurück = Negativsteuer, die gleich mal einige Hundert Euro ausmachen kann.
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen. Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.
Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter:innen, Pflichtpraktikant:innen oder Pensionist:innen mit einer geringen Pension zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die Sozialversicherung optieren oder nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen.
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