Negativsteuer

Wenn du wenig verdienst, weil du z.B. Lehrling bist oder Teilzeit arbeitest und keine Lohnsteuer bezahlst, bekommst Du vom Finanzamt noch einen Teil der bezahlten Sozialversicherung zurück = Negativsteuer, die gleich mal einige Hundert Euro ausmachen kann.



In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:


Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, können sich vom Finanzamt die Negativ­steuer zurückholen. Vor­aus­setz­ung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter:innen, Pflicht­prak­ti­kant­:innen oder Pensionist:innen mit einer geringen Pension zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die Sozialversicherung optieren oder nachträglich einen Sozial­ver­sicher­ungs­bei­trag einzahlen müssen.

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