Jahreslohnzettel L16

Per Gesetz ist deine Firma/dein Arbeitgeber verpflichtet dem Finanzamt jedes Jahr zu sagen, wie viel du verdient hast. Weiß das Finanzamt also, wie viel ich als Arbeiter, Angestellter oder Pensionist verdient habe? JA, auf den Cent genau.



In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:


L16 – Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis

Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Lohnzettel der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln, und zwar grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres auf elektronischem Weg. Die elektronische Übermittlung erfolgt über → ELDA Online. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben diese Lohnzettel im jeweiligen elektronischen Steuerakt beim Finanzamt Österreich aufliegen.

Die Übermittlung von Papierlohnzetteln (Formular L16) ist nur zulässig, wenn die technische Voraussetzung zur elektronischen Übermittlung (Internetzugang) nicht gegeben ist. In diesem Fall muss die Lohnzettelübermittlung bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres erfolgen.

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