Einkommensteuerbescheid

Wie bei vielen anderen Behördenwegen, stellt auch das Finanzamt, nachdem du einen RelaxTax Steuerausgleich gemacht hast, einen Bescheid aus – der heißt eben dann Einkommensteuerbescheid….und ist das rechtsverbindliche Dokument über deine Lohnsteuergutschrift!



In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:


Die Einkommensteuer wird grundsätzlich im Nachhinein mit Bescheid festgesetzt (§ 39 Abs 1 EStG). Nachdem die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, wird die Veranlagung vorgenommen und die Einkommensteuer nach dem Tarif berechnet.

Auf die ermittelte Einkommensteuer werden die von Ihnen in Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer geleisteten Vorauszahlungen angerechnet. Sind im Einkommen neben Einkünften als Unternehmerin/Unternehmer auch Einkünfte aus einem Dienstverhältnis enthalten, wird von der Einkommensteuer die einbehaltene Lohnsteuer abgezogen, da diese nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt. Ebenso werden gegebenenfalls KESt und ImmoESt angerechnet (siehe oben).

Das musst du wissenAlles was du wissen musst um RelaxTax wie ein Experte zu nutzen

Was kann man den alles von der Steuer absetzen?

Was, wenn ich noch nie einen Steuerausgleich gemacht habe?

Was ist ein Steuerausgleich?

Muss ich einen Steuerausgleich machen wenn ich angestellt bin?

4 von 7 angezeigt

Dein Anliegen war noch nicht dabei?
In unseren FAQ   haben wir die häufig gestellten Fragen und unsere Antworten gesammelt.

Starte deinen Steuerausgleich
App downloaden & los geht's. Du kannst deine Steuern noch heute erledigen.


RelaxTax Logo

Rechtliches

  • RelaxTax ist eine von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anerkannte Bilanzbuchhaltergesellschaft.
  • Der Präsident der WKÖ ist das Aufsichtsorgan unseres Berufsstandes. Wir erfüllen somit alle berufs- und gewerberechtlichen Voraussetzungen um dir unseren Service anbieten zu können.
  • Die finale Berechnung und Beurteilung über Steuerguthaben oder -nachforderungen erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt und wird mittels rechtsgültigem Einkommensteuerbescheid festgestellt

Kontakt

© 2024 relax-tax.at OG - Alle Rechte Vorbehalten